AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Wir! in Bayern, nachfolgend Magazin genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an das Magazin vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung der AGBs des Auftraggebers in Aufträge wird hiermit widersprochen.

  1. Anzeigenabschlüsse über eine bestimmte Anzahl von Ausgaben sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Wird ein Abschluss aus Gründen nicht erfüllt, die das Magazin nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
  3. Eine bestimmte Platzierung von Anzeigen oder PR-Berichten kann nicht gewährleistet werden und muss besonders vereinbart und bestätigt werden.
  4. Änderungen bezüglich des Umfangs oder der Aufmachung im Vergleich zum evtl. vorgelegten Muster-Exemplar bleiben vorbehalten.
  5. Anzeigen, die nicht auf Grund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Magazin mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.
  6. Das Magazin behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Magazins gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für das Magazin unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für das Magazin erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung von Anzeigen oder Beilagen wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  7. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeige und reprofähiger Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn Druckunterlagen oder Beilagen erkennbar ungeeignet oder beschädigt sind, teilt das Magazin dies unverzüglich dem Auftraggeber mit. Das Magazin gewährleistet übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige nach Wahl des Magazins Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, wenn der Zweck der Anzeige beeinträchtigt war. Dies gilt nicht für unklar, unleserlich, unrichtig oder verstümmelt aufgegebene Anzeigen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  9. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung oder auf Leistung von Schadenersatz. Ansprüche bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen von Anzeigen oder Beilagen, aus positiver Forderungsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Magazins, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche gegen das Magazin sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Reklamationen erkennbarer Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen ab dem Erscheinungsdatum erhoben werden. Bei Fristversäumnis können keine Rechte geltend gemacht werden.
  10. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus der Anzeige bzw. aus der Beilage ergeben.
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Werden Probeabzüge geliefert, so geschieht dies unter gleichzeitiger Bestimmung einer Frist von mindestens einem Werktag zur Korrektur etwaiger Fehler. Der Probeabzug gilt als gebilligt und wird in der vom Magazin gelieferten Form abgedruckt, wenn keine Rücksendung eines korrigierten Probeabzuges innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Probeabzuges. Kosten für nachträgliche Änderungen werden dem Auftraggeber berechnet.
  12. Sind keine Größen angegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, technisch angemessene Anzeigengröße veröffentlicht. Angegebene Anzeigengrößen werden, soweit technisch möglich, eingehalten. Technisch notwendige Überschreitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Berechnung erfolgt nach der tatsächlichen Anzeigengröße einschließlich des letzten angefangenen Millimeters. In den Kombinationspreisen für Anzeigen, die auch bei auswärtigen Partnern erscheinen, sind Millimeter-Differenzen, die durch die verschiedenen Druckverfahren entstehen, bereits berücksichtigt.
  13. Zahlungsbedingungen: Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Zahlbar ohne Abzug nach Rechnungserhalt. Bankeinzug und Rechnungsstellung erfolgt nach Erscheinen. Bei Neukunden erfolgt die Veröffentlichung nur per Bankeinzug vor Erscheinen. Das Magazin kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines Abschlusses bis zur Bezahlung verweigern und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
  14. Erteilt der Auftraggeber dem Magazin Vollmacht zum Lastschriftverfahren (Bankeinzugsverfahren), gilt diese bis zum Widerruf. Dies gilt auch für telefonisch erteilte Aufträge.
  15. Beilagen werden vom Magazin durch eine der modernsten Anlagen maschinell beigelegt. Trotzdem wird eine Toleranz von 5 Prozent vorbehalten. Das Magazin kann die ordnungsgemäße Einlage nur gewährleisten, wenn die Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt spätestens 5 Tage vor dem Erscheinungsdatum angeliefert sind. Bei der Abnahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl nicht nachgeprüft werden, die Unterzeichnung von Lieferscheinen bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Das Beilegen von Prospekten derselben Branche bleibt vorbehalten, wenn bereits Mitbewerber zum gleichen Termin disponiert haben.
  16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  17. AE-Provision in Höhe von 15% vom Listenpreis erhalten nur Agenturen, die Anzeigen gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und an Dritte weiterveräußern. Agenturen müssen sich in Verträgen und Abmachungen mit ihren Kunden (Inserenten) an die Listenpreise des Magzins halten. Auf Sonderpreise und rabattierte Preise wird keine AE-Provision gewährt. Die vom Magazin gewährte AE-Provision darf von ihnen an ihre Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
  18. AE-Provisionen werden nur dann gezahlt, wenn alle erforderlichen Arbeiten von der Agentur allein übernommen und reprofähige Vorlagen abgeliefert werden. Weicht die Agentur oder ihr Kunde (Inserent) von diesem Grundsatz auch nur im Einzelfall ab, entfällt für solche „Direktdispositionen“ der Provisionsanspruch der Agentur. Weitere Voraussetzung für die Bezahlung von Provisionen ist, dass kein noch nicht erfüllter Abschluss zwischen Magazin und Inserent vorliegt. Bei Ausfall, Vergleich oder Konkurs einer Werbeagentur haftet der Auftraggeber für die bestellten Anzeigen.
  19. Die Vertragsdaten jedes Auftraggebers werden in einer EDV-Anlage verarbeitet und auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus gespeichert.
  20. Inkassoberechtigung haben nur Mitarbeiter in unserer Geschäftsstelle.
  21. Werden Anzeigenpreisliste und/oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Magazins geändert, so treten die neuen Bestimmungen für alle laufenden Aufträge und Abschlüsse ab dem veröffentlichten Datum in Kraft, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
  22. Die vorstehenden AGB gelten für das Anzeigen- und Beilagengeschäft des Magazins. Alle Anzeigen- und Beilagengeschäfte werden ausschließlich zu diesen AGB abgeschlossen; entgegenstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ haben keine Geltung, es sei denn, dass sie schriftlich anerkannt werden.
  23. Gerichtsstand ist Ingolstadt, wenn der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  24. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
  25. Der Auftraggeber, Interviewpartner oder Freie Mitarbeiter garantiert gegenüber WIR! in Bayern Verlag, dass sämtliche Grafiken, Bilder, Daten, Ton, Texte oder sonstige Informationen, die der Auftraggeber Wir! in Bayern Verlag im Rahmen von Artikeln, Interviews oder der Projektbearbeitung und Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte dennoch eine Verletzung Rechte Dritter eintreten, stellt der Auftraggeber, Interviewpartner oder Freie Mitarbeiter Wir! in Bayern Verlag von sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber solchen Dritten frei.

Stand: 02.17

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